Vernehmlassung zum Gesetzesvorentwurf über familienexterne Betreuungsein- richtungen (FBG)

Stelungsnahme der Grünen Freiburg (Auszug), 15. September 2010

Der Bereich der ausserschulischen Betreuung ist seit langem eines unserer Sorgenkinder; er ist von entscheidender Bedeutung für die Entfaltungsmöglichkeiten der Kinder und die Gestaltung des Familienlebens. Er könnte zusammen mit einer entsprechenden Schulstruktur eine der Stärken des Kantons werden, krankt aber bisher an der zögerlichen Behandlung auf kantonaler Ebene und an der völlig fehlenden kantonalen Finanzierung.

1. Einleitende und allgemeine Bemerkungen

Zuerst die Fakten:

  • Ein Grossteil der Väter und drei Viertel aller Mütter sind erwerbstätig und suchen eine Lösung für die Betreuung ihrer Kinder. Eltern, die eine gute Vereinbarkeit von Beruf und Familie gefunden haben, sind zufriedener und weniger gestresst als nicht erwerbstätige oder überlastete Eltern.
  • Auch nicht erwerbstätige Eltern brauchen und suchen Betreuungseinrichtungen für gewisse Perioden oder für die soziale Integration ihrer Kinder.
  • Kleinkinder suchen schon früh Kontakt zu Gleichaltrigen; anerkannte Einrichtung bieten dafür die beste, dem Alter der Kinder angepasste Lösungen. Institutionen für Kleinkinder sind neben einer kinderfreundlichen Quartierstruktur das beste Mittel zur sozialen Integration ALLER Kinder. Besonders geeignet sind sie auch zur „natürlichen“ sprachlichen und kulturellen Integration fremdsprachiger Kinder – und ihrer Eltern.
  • Qualifizierte BetreuerInnen haben eine präventive Funktion der Früherkennung von Störungen und leisten oft informelle Erziehungsberatung für Eltern.
  • Ausserschulische Institutionen, die auf dem Schulgelände eingerichtet sind, fördern den Zusammenhalt in der Schule, die soziale Integration, die Sicherheit auf dem Schulgelände. Bedingungen dafür sind geeignete Gebäude und gut geschultes Personal. Beides ist angesichts der heutigen Regelung leider nicht gewährleistet
  • Das Fehlen geeigneter Einrichtungen hat weitere Nebenwirkungen wie mehr Verkehrsaufkommen der „Elterntaxis“ rund um die Schulen, und damit mehr Gefahren für die anderen Kinder, oder die soziale Isolation von Familien, die ihre Kinder ausserhalb der Gemeinde betreuen lassen.

Die Grünen haben diesen Vorentwurf mit grosser Ungeduld erwartet. Seit über zehn Jahren – seit dem Inkrafttreten und den ersten Erfahrungen mit dem Gesetz von 1995 - wird die Notwendigkeit einer kantonalen Finanzierung und einer kantonalen Regelung für die Betreuungseinrichtungen von Primarschulkindern in den Fachkreisen diskutiert. Die bei den Grünen aktiven Fachleute – Krippenleiterinnen, Vorstandsmitglieder von Krippen sowie des Krippenverbandes, Erzieherinnen, Grossund Generalrätinnen, die selbst in Betreuungseinrichtungen tätig waren – sowie die betroffenen Eltern diskutierten schon lange über dieses Thema und waren bereit, Vorstösse zu lancieren. Wir wurden aber regelmässig vertröstet:

  • Das Thema werde auf Departementsstufe bearbeitet, für eine Motion sei der falsche Moment.
  • Eine Motion könnte die bürgerlichen Parteien verärgern, man wolle zuerst den Bedarf per Postulat erhalten
  • Es werde eine Zusammenarbeit mit dem Krippenverband gesucht
  • Es werde eine Zusammenarbeit mit den Gemeinden, den Arbeitgebern etc lanciert.
  • Man wolle die neue Verfassung abwarten
  • Eine Arbeitsgruppe werde eingesetzt, eine Motion komme zum falschen Zeitpunkt
  • Die Arbeitsgruppe müsse sich erst einarbeiten und organisieren
  • Sie müsse erst/wieder einmal eine Studie über die Bedürfnisse durchführen (Die vom Krippenverband bereits erhoben wurden)
  • Die Arbeitsgruppe sei noch nicht so weit, etc.

Inzwischen wurde in wesentlich schnellerem Tempo die Harmos-Vorlage und damit die Notwendigkeit einer Koordination zwischen schulischer und ausserschulischer Betreuung vom Volk angenommen – bloss auf der Ebene der ausserschulischen Betreuungseinrichtungen fehlt jegliche kantonale Regelung. Zugleich wirkt sich das Fehlen einer genügenden Anzahl von Betreuungsplätzen für Kleinkinder und für Schulkinder negativ auf das Leben vieler Familien aus:

  • Die ständige Organisation und Improvisation wechselnder Betreuungsformen bedeutet für zahlreiche Familien viel Stress, Konflikte und Unsicherheit sowie erhebliche finanzielle Einbussen.
  • Die Qualität der Betreuung bei ständig wechselnden Betreuungsformen kann nicht immer geleistet werden. Aufgrund der fehlenden qualifizierten Angebote beschäftigen manche Familien unqualifizierte Kinderbetreuerinnen in Schwarzarbeit zu Dumpinglöhnen und ohne soziale Sicherheit.
  • Das ungenügende Angebot wirkt sich sehr negativ auf die berufliche Situation insbesondere der Mütter aus, dies für Mütter von Kindern aller Altersstufen. Insbesondere qualifizierte Frauen, die gerne wieder oder vermehrt erwerbstätig sein möchten, finden aufgrund der Betreuungssituation den Einstieg ins Erwerbsleben nicht oder nur mit grossen Abstrichen. Dies führt zu Nachteilen für die Frauen, für die Kinder, für die Wirtschaft, …
  • Die sprachliche und oft auch soziale Integration fremdsprachiger Kinder wird erheblich erschwert, wenn diese nicht teilzeitlich in ausserfamiliären Strukturen die spätere Schulsprache erwerben. Im Kindergarten ist es dafür bereits zu spät, wie die PISA-Erhebungen deutlich zeigen.
  • Das Fehlen einer kantonalen Mitfinanzierung bringt für viele Familien unzumutbare Betreuungskosten. Die Kosten sind so hoch, dass in Freiburg den Müttern geraten wird, besser ihren Beruf auszugeben, da sich Erwerbsarbeit für sie eh nicht lohne!
  • Angesichts der schnellen demografischen Entwicklung des Kantons und des guten Rufs des Freiburger Schulsystems wirkt das Nachhinken des Kantons Freiburg bei der ausserfamiliären Betreuung umso negativer.

Als einziger Kanton mindestens der westlichen Hälfte der Schweiz –Romandie und Bern– kennt Freiburg keine finanzielle Beteiligung des Kantons an Krippen, Horten, Tageseltern, Schulkantinen, etc., ausser einem sehr kleinen Beitrag an die Ausbildungskosten. Der Kanton tritt heute als Befehlshaber und Kontrolleur gegenüber den Einrichtungen auf, ohne sie substantiell mitzufinanzieren.

  • Genf subventioniert die Krippen je nach Finanzkraft der Gemeinden, im Durchschnitt etwa15 %, hinzu kommen mehrere vom Kanton getragene Krippen.
  • Die Waadt hat eine sehr lange Vorbereitungsphase mit einem heute funktionierenden Fondsmodell (ca 15 % Kanton, 10 % Arbeitgeber). Familien zahlen ca 40 % der Kosten.
  • Das Wallis hat seit 2000 das erste Jugendgesetz der Schweiz mit einer Finanzierung ALLER Betreuungseinrichtungen bis zum Ende des Primarschulalters (30 % der Löhne und des Materials, also ca 24 % des Totals).
  • In Bern zahlt der Kanton gleich viel wie die Gemeinden (50:50), dazu kommt ein Elternbeitrag laut Skala,
  • Im Jura zahlt der Kanton mehr (60:40) als die Gemeinden, die Eltern zahlen durchschnittlich weniger als 30 % der Kosten!
  • In Neuenburg zahlt der Kanton 20 % an Krippenlöhne (also rund 16 % der Kosten), die Eltern zahlen faktisch rund einen Drittel.
  • In Freiburg: 0 % Kanton, Gemeinden + Eltern durchschnittlich je etwa 50 %, teils Eltern bis zu 95 %... Der Vorschlag des Staatsrats (10 % Kanton) bleibt also weit hinter der Westschweiz zurück.
  • Wir begrüssen die im Begleitbericht angekündigte Koordination mit den Schulbauten sowie die Zusammenlegung der erwähnten gesetzlichen Regelungen.
  • Wir schlagen vor, als Variante auch zu prüfen, ob die Unterstellung sämtlicher ausserschulischen Einrichtungen unter das Schulgesetz bzw. ein Gesetz, das diese Einrichtungen, ihr Personal und ihre Finanzierung analog zum Verteilungsschlüssel für die Schulen regelt, mittelfristig nicht logischere Lösung wäre.

Der Vorschlag des Staatsrates auf nur 10 % Kostenbeteiligung für Einrichtungen für Vorschulkinder/einen Teil der Kindergartenkinder erscheint uns viel zu tief. Wir vermissen ein klares Ziel (in Anzahl Plätze pro 100 Kinder) und die Bereitstellung der nötigen Mittel dafür. Ebenso unannehmbar ist die Idee, Einrichtungen im Schulalter zwar zu regeln und zu kontrollieren, aber keinerlei kantonale Finanzierung für sie vorzusehen!

  • Er wird die Verspätung des Kantons in diesem Bereich verstärken statt verkleinern, da alle anderen Kantone ihre Betreuungseinrichtungen auf höherem Niveau ausbauen,
  • Die Gemeinden werden den Ausbau weiter verschleppen
  • Das Angebot für die Familien wird quantitativ ungenügend und weiterhin finanziell für viele Familien untragbar sein.

2. Forderungen der Grünen

Die Grünen Freiburg fordern deshalb Staats- und Grossen Rat auf:

  • Angesichts der sehr späten Regelung ist dieses Gesetz schnellstmöglich zu behandeln.
  • Es muss eine Rahmenregelung für Vorschul- und für das Schulalter bis zum Ende der OS umfassen.
  • Der Kanton zahlt 33-35 % der Gesamtkosten an alle Betreuungseinrichtungen für Kinder ab Geburt bis Ende der obligatorischen Schulzeit, nach Abzug eines allfälligen Beitrags der Arbeitgeber. Dieses Gesetz und das Schulgesetz regeln die Koordination der Betreuungseinrichtungen für Schulkinder.
  • VARIANTE: Dieses Gesetz trifft eine Rahmenregelung für das Prinzip eines Angebots für Vorschul- und Schulalter sowie finanziellen und organisatorischen Bedingungen für Kleinkinder. Die Organisation und Finanzierung der Betreuungseinrichtungen für Schulkinder der obligatorischen Schulen werden im Schulgesetz nach den gleichen Prinzipien und Finanzierungsmechanismen wie die Schule behandelt. Der Elternbeitrag für die Betreuung ist progressiv auszugestalten und darf insgesamt nicht mehr als 30 % der Kosten betragen.
  • Die Kredite für die finanzielle Beteiligung des Kantons sind für das Budget 2012 bereitzustellen.
  • ZIEL: Kanton und Gemeinden bauen die Betreuungseinrichtungen systematisch auf, um
  1. innert fünf Jahren das Angebot an Krippenplätzen mindestens zu verdoppeln und
  2. innert 10 Jahren mindestens 20 Betreuungsplätze pro 100 Kinder bis 4 Jahre anzubieten
  3. Angebote für einen Mittagstisch/ausserschulische Betreuung für zwei Drittel Mehrheit der Schulkinder zu garantieren.

Diese Ziele sind immer noch bescheidener als die Empfehlungen der UNICEF und der Realität in zahlreichen anderen europäischen Ländern. Informationen: info@verts-fr.ch

1. Einleitende und allgemeine Bemerkungen

Zuerst die Fakten:

- Ein Grossteil der Väter und drei Viertel aller Mütter sind erwerbstätig und suchen eine Lösung für die Betreuung ihrer Kinder. Eltern, die eine gute Vereinbarkeit von Beruf und Familie gefunden haben, sind zufriedener und weniger gestresst als nicht erwerbstätige oder überlastete Eltern.

- Auch nicht erwerbstätige Eltern brauchen und suchen Betreuungseinrichtungen für gewisse Perioden oder für die soziale Integration ihrer Kinder.

- Kleinkinder suchen schon früh Kontakt zu Gleichaltrigen; anerkannte Einrichtung bieten dafür die beste, dem Alter der Kinder angepasste Lösungen. Institutionen für Kleinkinder sind neben einer kinderfreundlichen Quartierstruktur das beste Mittel zur sozialen Integration ALLER Kinder. Besonders geeignet sind sie auch zur „natürlichen“ sprachlichen und kulturellen Integration fremdsprachiger Kinder – und ihrer Eltern.

- Qualifizierte BetreuerInnen haben eine präventive Funktion der Früherkennung von Störungen und leisten oft informelle Erziehungsberatung für Eltern.

- Ausserschulische Institutionen, die auf dem Schulgelände eingerichtet sind, fördern den Zusammenhalt in der Schule, die soziale Integration, die Sicherheit auf dem Schulgelände. Bedingungen dafür sind geeignete Gebäude und gut geschultes Personal. Beides ist angesichts der heutigen Regelung leider nicht gewährleistet

- Das Fehlen geeigneter Einrichtungen hat weitere Nebenwirkungen wie mehr Verkehrsaufkommen der „Elterntaxis“ rund um die Schulen, und damit mehr Gefahren für die anderen Kinder, oder die soziale Isolation von Familien, die ihre Kinder ausserhalb der Gemeinde betreuen lassen.

Die Grünen haben diesen Vorentwurf mit grosser Ungeduld erwartet. Seit über zehn Jahren – seit dem Inkrafttreten und den ersten Erfahrungen mit dem Gesetz von 1995 - wird die Notwendigkeit einer kantonalen Finanzierung und einer kantonalen Regelung für die Betreuungseinrichtungen von Primarschulkindern in den Fachkreisen diskutiert. Die bei den Grünen aktiven Fachleute – Krippenleiterinnen, Vorstandsmitglieder von Krippen sowie des Krippenverbandes, Erzieherinnen, Grossund Generalrätinnen, die selbst in Betreuungseinrichtungen tätig waren – sowie die betroffenen Eltern diskutierten schon lange über dieses Thema und waren bereit, Vorstösse zu lancieren.

Wir wurden aber regelmässig vertröstet:

- Das Thema werde auf Departementsstufe bearbeitet, für eine Motion sei der falsche Moment.

- Eine Motion könnte die bürgerlichen Parteien verärgern, man wolle zuerst den Bedarf per Postulat erhalten

- Es werde eine Zusammenarbeit mit dem Krippenverband gesucht

- Es werde eine Zusammenarbeit mit den Gemeinden, den Arbeitgebern etc lanciert.

- Man wolle die neue Verfassung abwarten

- Eine Arbeitsgruppe werde eingesetzt, eine Motion komme zum falschen Zeitpunkt

- Die Arbeitsgruppe müsse sich erst einarbeiten und organisieren

- Sie müsse erst/wieder einmal eine Studie über die Bedürfnisse durchführen (Die vom Krippenverband bereits erhoben wurden)

- Die Arbeitsgruppe sei noch nicht so weit, etc.

Inzwischen wurde in wesentlich schnellerem Tempo die Harmos-Vorlage und damit die Notwendigkeit einer Koordination zwischen schulischer und ausserschulischer Betreuung vom Volk angenommen – bloss auf der Ebene der ausserschulischen Betreuungseinrichtungen fehlt jegliche kantonale Regelung.

Zugleich wirkt sich das Fehlen einer genügenden Anzahl von Betreuungsplätzen für Kleinkinder und für Schulkinder negativ auf das Leben vieler Familien aus:

- Die ständige Organisation und Improvisation wechselnder Betreuungsformen bedeutet für zahlreiche Familien viel Stress, Konflikte und Unsicherheit sowie erhebliche finanzielle Einbussen.

- Die Qualität der Betreuung bei ständig wechselnden Betreuungsformen kann nicht immer geleistet werden. Aufgrund der fehlenden qualifizierten Angebote beschäftigen manche Familien unqualifizierte Kinderbetreuerinnen in Schwarzarbeit zu Dumpinglöhnen und ohne soziale Sicherheit.

- Das ungenügende Angebot wirkt sich sehr negativ auf die berufliche Situation insbesondere der Mütter aus, dies für Mütter von Kindern aller Altersstufen. Insbesondere qualifizierte Frauen, die gerne wieder oder vermehrt erwerbstätig sein möchten, finden aufgrund der Betreuungssituation den Einstieg ins Erwerbsleben nicht oder nur mit grossen Abstrichen. Dies führt zu Nachteilen für die Frauen, für die Kinder, für die Wirtschaft, …

- Die sprachliche und oft auch soziale Integration fremdsprachiger Kinder wird erheblich erschwert, wenn diese nicht teilzeitlich in ausserfamiliären Strukturen die spätere Schulsprache erwerben. Im Kindergarten ist es dafür bereits zu spät, wie die PISA-Erhebungen deutlich zeigen.

- Das Fehlen einer kantonalen Mitfinanzierung bringt für viele Familien unzumutbare Betreuungskosten. Die Kosten sind so hoch, dass in Freiburg den Müttern geraten wird, besser ihren Beruf auszugeben, da sich Erwerbsarbeit für sie eh nicht lohne!

- Angesichts der schnellen demografischen Entwicklung des Kantons und des guten Rufs des Freiburger Schulsystems wirkt das Nachhinken des Kantons Freiburg bei der ausserfamiliären Betreuung umso negativer.

Als einziger Kanton mindestens der westlichen Hälfte der Schweiz –Romandie und Bern– kennt Freiburg keine finanzielle Beteiligung des Kantons an Krippen, Horten, Tageseltern, Schulkantinen, etc., ausser einem sehr kleinen Beitrag an die Ausbildungskosten. Der Kanton tritt heute als Befehlshaber und Kontrolleur gegenüber den Einrichtungen auf, ohne sie substantiell mitzufinanzieren.

- Genf subventioniert die Krippen je nach Finanzkraft der Gemeinden, im Durchschnitt etwa15 %, hinzu kommen mehrere vom Kanton getragene Krippen.

- Die Waadt hat eine sehr lange Vorbereitungsphase mit einem heute funktionierenden Fondsmodell (ca 15 % Kanton, 10 % Arbeitgeber). Familien zahlen ca 40 % der Kosten.

- Das Wallis hat seit 2000 das erste Jugendgesetz der Schweiz mit einer Finanzierung ALLER Betreuungseinrichtungen bis zum Ende des Primarschulalters (30 % der Löhne und des Materials, also ca 24 % des Totals).

- In Bern zahlt der Kanton gleich viel wie die Gemeinden (50:50), dazu kommt ein Elternbeitrag laut Skala,

- Im Jura zahlt der Kanton mehr (60:40) als die Gemeinden, die Eltern zahlen durchschnittlich weniger als 30 % der Kosten!

- In Neuenburg zahlt der Kanton 20 % an Krippenlöhne (also rund 16 % der Kosten), die Eltern zahlen faktisch rund einen Drittel.

- In Freiburg: 0 % Kanton, Gemeinden + Eltern durchschnittlich je etwa 50 %, teils Eltern bis zu 95 %... Der Vorschlag des Staatsrats (10 % Kanton) bleibt also weit hinter der Westschweiz zurück.

- Wir begrüssen die im Begleitbericht angekündigte Koordination mit den Schulbauten sowie die Zusammenlegung der erwähnten gesetzlichen Regelungen.

- Wir schlagen vor, als Variante auch zu prüfen, ob die Unterstellung sämtlicher ausserschulischen Einrichtungen unter das Schulgesetz bzw. ein Gesetz, das diese Einrichtungen, ihr Personal und ihre Finanzierung analog zum Verteilungsschlüssel für die Schulen regelt, mittelfristig nicht logischere Lösung wäre.

Der Vorschlag des Staatsrates auf nur 10 % Kostenbeteiligung für Einrichtungen für Vorschulkinder/einen Teil der Kindergartenkinder erscheint uns viel zu tief. Wir vermissen ein klares Ziel (in Anzahl Plätze pro 100 Kinder) und die Bereitstellung der nötigen Mittel dafür.

Ebenso unannehmbar ist die Idee, Einrichtungen im Schulalter zwar zu regeln und zu kontrollieren, aber keinerlei kantonale Finanzierung für sie vorzusehen!

- Er wird die Verspätung des Kantons in diesem Bereich verstärken statt verkleinern, da alle anderen Kantone ihre Betreuungseinrichtungen auf höherem Niveau ausbauen,

- Die Gemeinden werden den Ausbau weiter verschleppen

- Das Angebot für die Familien wird quantitativ ungenügend und weiterhin finanziell für viele Familien untragbar sein.

2. Forderungen der Grünen

Die Grünen Freiburg fordern deshalb Staats- und Grossen Rat auf:

- Angesichts der sehr späten Regelung ist dieses Gesetz schnellstmöglich zu behandeln.

- Es muss eine Rahmenregelung für Vorschul- und für das Schulalter bis zum Ende der OS umfassen.

- Der Kanton zahlt 33-35 % der Gesamtkosten an alle Betreuungseinrichtungen für Kinder ab Geburt bis Ende der obligatorischen Schulzeit, nach Abzug eines allfälligen Beitrags der Arbeitgeber. Dieses Gesetz und das Schulgesetz regeln die Koordination der Betreuungseinrichtungen für Schulkinder.

- VARIANTE: Dieses Gesetz trifft eine Rahmenregelung für das Prinzip eines Angebots für Vorschul- und Schulalter sowie finanziellen und organisatorischen Bedingungen für Kleinkinder. Die Organisation und Finanzierung der Betreuungseinrichtungen für Schulkinder der obligatorischen Schulen werden im Schulgesetz nach den gleichen Prinzipien und Finanzierungsmechanismen wie die Schule behandelt. Der Elternbeitrag für die Betreuung ist progressiv auszugestalten und darf insgesamt nicht mehr als 30 % der Kosten betragen.

- Die Kredite für die finanzielle Beteiligung des Kantons sind für das Budget 2012 bereitzustellen.

- ZIEL: Kanton und Gemeinden bauen die Betreuungseinrichtungen systematisch auf, um

a) innert fünf Jahren das Angebot an Krippenplätzen mindestens zu verdoppeln und

b) innert 10 Jahren mindestens 20 Betreuungsplätze pro 100 Kinder bis 4 Jahre anzubieten

c) Angebote für einen Mittagstisch/ausserschulische Betreuung für zwei Drittel Mehrheit der Schulkinder zu garantieren.

Diese Ziele sind immer noch bescheidener als die Empfehlungen der UNICEF und der Realität in zahlreichen anderen europäischen Ländern.
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